Allgemeine Geschäftsbedingungen von Moving-Power
1. Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1 Moving-Power hat sich als Expertin und Coach in den Geschäftsfeldern
Kampfsport Business Training & Coaching
Keynote Speecs
Personal Training
etabliert und bietet ihre Dienstleistung Einzelpersonen, Teams und Unternehmen (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“) an.
1.2 Auftraggeber kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einem Training und Coaching in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“).
1.3 Moving-Power erbringt die vereinbarte Dienstleistung individuell für den Auftraggeber.
1.4 Die vereinbarte Beratung und Betreuung verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Anfrage / Buchung
2.1 Anfragen werden nach Dringlichkeit bearbeitet und können zu einem kostenfreien Kennenlerntermin oder – im Business Coaching – zu einer kostenpflichtigen IST-Analyse und einem schriftlichen Angebot führen.
Der Vertrag für ein Coaching, eine Keynote oder eine Teambuilding-Maßnahme wird durch eine schriftliche Bestätigung des Angebotes oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.2 Mit der Bestätigung des Auftrags bzw. des Termins erklärt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder der Termine sind wirksam, wenn sie durch Moving-Power schriftlich oder elektronisch per Email bestätigt werden. Änderungen dieser Regelung bedürfen der Schriftform.
3. Personal Business Training & Mindset Coaching
3.1 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Dienstleistung nur von dem Auftraggeber persönlich in Anspruch genommen werden.
3.2 Der Auftraggeber bestätigt seine Sporttauglichkeit und klärt gesundheitliche Bedenken vorab ärztlich. Moving-Power haftet nicht für gesundheitliche Schäden.
3.3 Der Auftraggeber beantwortet alle Fragen zum Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig (Check-Up Fragebogen).
3.4 Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang des Trainings & Coachings ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen.
3.5 Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei Moving-Power.
3.6 Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist der Moving-Power verantwortlich. Stellt Moving-Power während des Coachings fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. Moving-Power wird die aus ihrer Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer schnellstmöglich besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.
3.7 Moving-Power wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber bzw. Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch Moving-Power allein nicht gegeben werden.
4. Keynote & Teambuilding-Maßnahme
4.1 Die Planung und Durchführung einer Keynote oder einer Teambuilding-Maßnahme wird durch die unterzeichnete Auftragsbestätigung des Auftraggebers vereinbart, aus der Details der Zusammenarbeit, wie Leistungsumfang, Vertragsdauer, Ort der Leistungserbringung und Höhe der Vergütung der Leistungen stehen.
4.2 Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass die am Event teilnehmenden Personen bei Auftrag eines Sportevents in im vollen Umfang sporttauglich sind. Der Auftraggeber informiert Moving-Power unverzüglich über etwaige Einschränkungen bezüglich der Sporttauglichkeit seiner Teilnehmenden, die vor Abschluss des Vertrages bestehen bzw. über Änderungen während der Vertragslaufzeit.
4.3 Die teilnehmenden Personen beantworteten bei Buchung eines Sportevents bei Bedarf alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig, sofern eine personenbezogene Betreuung erwünscht ist
6. Honorar & Zahlungsbedingungen
6.1 Bei Abnahme von Leistungspaketen innerhalb einer definierten Frist (z. B. ein Jahr) sind Rabatte möglich. Details regeln individuelle Angebote.
6.2 Das Honorar umfasst die Konzeptionierung, Ausarbeitung der Dienstleistung sowie die und Durchführung von festgelegten Maßnahmen
6.3 Eine Rückerstattung im Falle eines Rücktritts ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzlich zwingenden Rückerstattungsansprüche bestehen.
6.4 Reisekosten, einschließlich An- und Abreise, Unterkunft und damit verbundene Ausgaben, sind nicht im Honorar enthalten und müssen von dem Auftraggeber getragen werden.
6.5 Alle Kosten, die Moving-Power bei der Organisation der Veranstaltung vorab entstehen, einschließlich der Kosten für Bahntickets, Mietwagen, Materialbeschaffung und/oder Zimmerreservierung, werden dem Auftraggeber umgehend in Rechnung gestellt
Abweichungen sind möglich und sind dem vorliegenden Angebot zu entnehmen.
a) Coaching im Rahmen der Unternehmensentwicklung:
6.6 Das vereinbarte Honorar ist wie folgt nach Vertragsunterzeichnung und abhängig von der Vertragsgestaltung auf das Konto von Moving-Power zu entrichten:
§ 50% des Gesamtbetrages sind im Voraus
§ 30% des Gesamtbetrages sind nach der Hälfte des Coachingprozesses und
§ 20% des Gesamtbetrages ist nach Abschluss des Coachingprozesses nach Erhalt der Rechnung innerhalb von sieben Tagen fällig
Abweichungen sind möglich und sind dem vorliegenden Angebot zu entnehmen.
b) Keynotes & Teambuilding-Maßnahmen:
6.7 Das vereinbarte Honorar ist nach Vertragsunterzeichnung wie folgt auf das Konto von Moving- Power zu entrichten:
§ 50% des Gesamtbetrages drei Monate vor der Veranstaltung
§ 50% des Gesamtbetrages zwei Monate vor der Veranstaltung
Abweichungen sind möglich und sind dem vorliegenden Angebot zu entnehmen.
c) Personal Training & Coaching für Einzelpersonen:
6.8 Das Honorar für ein Probetraining wird im vollen Umfang im Voraus fällig und ist vor Beginn des ersten Trainings zu entrichten.
6.9 Bei einer Vereinbarung von drei oder sechs Monaten wird das Honorar monatlich fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt zu Beginn eines Monats.
7. Stornierungsbedingungen
Sollte die Veranstaltung unerwartet abgesagt werden müssen, gelten folgende Regelungen:
a) Keynotes, Coaching & Teambuilding-Maßnahmen:
7.1 Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung)
Stornierungszeitpunkt
Gebühren
Bis 60 Tage vor dem Event
50% des Honorars
Bis 30 Tage vor dem Event
100% des Honorars
7.2 Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
b) Personal Training & Coaching:
7.3 Der Kunde kann das Training jederzeit pausieren. Erfolgt keine Wiederaufnahme innerhalb von drei Monaten, verfallen bereits gezahlte Einheiten.
7.4 Die bis zur Unterbrechung bzw. Kündigung geleisteten Zahlungen sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
7.5 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ein Termin kann 24 Stunden vor Beginn des Termins kostenfrei storniert bzw. verschoben werden. Ein Termin, der nicht rechtzeitig abgesagt wird, wird im vollen Umfang berechnet.
7.6 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Moving-Power können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
8. Räumliche Rahmenbedingungen
8.1 Das Training findet, sofern kein Online Training & Coaching gebucht wurde, im Personal Training Studio von Moving-Power statt. Externe Orte sind nach Verfügbarkeit möglich, Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8.2 Das Coaching findet virtuell, in externen Büroräumen oder bei beim Kunden statt. Die hieraus entstehenden Fahrt-/Mehraufwandkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9. Urheberrecht
9.1 Mitschnitte sind ohne schriftliche Erlaubnis nicht gestattet.
9.2. Das Urheberrecht an Handouts, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei Moving-Power. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
9.3 Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
10. Datenschutz
10.1 Personenbezogene Daten werden gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen verarbeitet.
10.2 Die Verarbeitung erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass dessen Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von Moving-Power genutzt werden können.
11. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht
11.1 Die Inhalte bei Durchführung einer Dienstleistung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Moving-Power darf vertrauliche Informationen nur offenlegen, wenn dies zur Durchsetzung von Honoraransprüchen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
11.2 Der Auftraggeber entbindet Moving-Power von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.
12. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte
12.1 Moving-Power distanziert sich von sektenähnlichen Methoden und garantiert eine seriöse und wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise.
12.2 Moving-Power kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber durch falsche Angaben, Störungen oder strafbare Handlungen auffällt.
12.3 Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist Moving-Power vor Beginn einer Zusammenarbeit zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen berechtigt Moving-Power, den Auftraggeber oder Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung auszuschließen.
12.4 Der Anspruch auf Entrichtung des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.
13. Haftung
13.1 Der Auftraggeber oder Teilnehmer achtet auf seine persönlichen Gegenstände selbst. Moving-Power haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen.
13.2 Der Auftraggeber oder Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings und/oder Coachings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
15.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
15.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Ansprüche müssen binnen eines Monats schriftlich und bei Streit binnen drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.
15.5 Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.